Auszeichnung bewährter Kraftfahrer

Ziele und Umsetzung

Die Deutsche Verkehrswacht stiftete im Jahre 1952 eine Auszeichnung für bewährte Kraftfahrer.
• Goldenes Lorbeerblatt für 50 Jahre Fahrzeit
Die Auszeichnung als bewährter Kraftfahrer hat eine Doppelnatur: Einerseits dient sie der Anerkennung für vorbildliches Verhalten im Straßenverkehr in der Vergangenheit – dem Auszeichnungszeitraum; gleichzeitig nimmt sie die Ausgezeichneten aber auch für die Zukunft in die Verantwortung. Mit der Annahme der Auszeichnung verpflichtet sich der Kraftfahrer, “auch weiterhin durch umsichtiges, rücksichtsvolles und hilfsbereites Verhalten im Straßenverkehr anderen Verkehrsteilnehmern Vorbild zu sein”.

Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Antragsteller

  • weder wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften gerichtlich verurteilt worden sein,
  • noch wegen einer Verletzung von Straßenverkehrsvorschriften mit einem Bußgeld belegt worden sein, das zu einer Eintragung in das Verkehrszentral-Register geführt hat (ab 40 € bzw. 60 €), noch wegen eines Vergehens aufgrund anderer Vorschriften gerichtlich verurteilt worden sein.
  • Innerhalb des für die Auszeichnung in Frage kommenden Zeitraums darf dem Antragsteller weder die Fahrerlaubnis entzogen, noch gegen ihn ein Fahrverbot ausgesprochen worden sein

Der Antrag ist an die für den Wohnsitz des Antragstellers zuständige örtliche Verkehrswacht zu richten; dort sind auch weitere detaillierte Informationen erhältlich.

Plaketten

Bei der Ehrung werden eine Urkunde, eine Anstecknadel, ein Ausweis und ein Berechtigungsschein ausgehändigt; letzterer berechtigt zum (kostenpflichtigen) Bezug von entsprechenden Fahrzeugplaketten (Metall).